Die Schweizer Regierung hat beschlossen, die Mehrwertsteuersätze anzupassen, um verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf Unternehmen unterschiedlicher Grössenordnungen, insbesondere im Klein- und Mittelsegment. Es ist wichtig, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten.
Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie bei dieser Umstellung zu unterstützen Wir bieten Beratungstermine, um Ihre individuellen Anforderungen zu verstehen und Ihnen bei der Anpassung der Geschäftsstrategie zu helfen. Gemeinsam können wir die Chancen nutzen, die diese Veränderungen bieten.
Wegfall Solidaritätsprozent
Geschrieben am 16. August 2023
Seit 2011 wird auf hohen Lohnbestandteilen ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Gemäss der bestehenden gesetzlichen Regelung darf dieser Solidaritätsbeitrag solange erhoben werden, bis das Eigenkapital des Ausgleichsfonds der ALV per Ende Jahr die Schwelle von CHF 2.5 Milliarden übersteigt. Die aktuellen Zahlen der ALV zeigen, dass diese Grenze auf Ende 2022 erreicht wird. Damit fällt das Recht zur Erhebung des Solidaritätsprozents per 01.01.2023 von Gesetzes wegen weg, Unternehmen werden entlastet.
Das neue Datenschutzgesetz tritt per 1. September 2023 in Kraft. Die neuen Datenschutzverordnungen (DSV) sowie die Neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) werden rechtskräftig.
Dritte Säule: Erweitertes Angebot für Selbstständige
Geschrieben am 22. Juli 2023
Auch Selbstständige können in der dritten Säule fürs Alter vorsorgen. 20 Prozent des Erwerbseinkommens dürfen sie in die Säule 3a einzahlen und vom Einkommen abziehen – bis zu maximal 35'280 Franken im Jahr. Diese Lösung für Selbstständige wird häufig auch «grosse Säule 3a» genannt. Voraussetzung für die grosse Säule 3a ist, dass Sie keiner Pensionskasse angehören. Es geht also nicht beides: mehr einzahlen in die dritte Säule und auch noch in eine Pensionskasse. Sie müssen sich entscheiden.
Elektronische Abwicklung der MWST-Geschäfte
Geschrieben am 3. Juli 2023
Ab dem 1. Januar 2024 besteht die Pflicht zur elektronischen Abwicklung der MWST-Geschäfte mit der ESTV. Unternehmen, die ihre Eingaben an die ESTV in Papierform erledigen, wird eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2024 gewährt.